B2 – Ausgelöster Heimrauchmelder
Ausgelöster Heimrauchmelder in einem Einfamilienhaus bei Abwesenheit der Bewohner. Nachbar hatte mit Ersatzschlüssel bereits die Haustür geöffnet und den Rauchmelder abgeschaltet. Kein Feuer ersichtlich, Fehlauslösung. – Nachkontrolle des Wohnhauses gemeinsam mit der Polizei (Hr. Schrader). – Gleiche Feststellung wie der Nachbar, dadurch kein Einsatz erforderlich. – Übergabe der Einsatzstelle an die Polizei.