B2 – Mittelbrand
Feuerschein im Hammerstein-Park, Frankfurter Straße. Eigentümer vor Ort, dieser hatte drei Feuerstellen auf einem Gelände entzündet und Baumabfälle verbrannt. Der Eigentümer konnte keine Feuerstellengenehmigung vorweisen. – Nachforderung der Polizei zum Aufklären des Sachverhalts. – Nach Rücksprache mit der Polizei, ablöschen der Feuerstellen. – Ablöschen der Feuerstellen mit dem TLF